15. Juni 2008
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18:56
Es gibt Rechtsirrtümer, die sich hartnäckig halten. Dazu gehört z.B. die Mär vom Finderlohn, der angeblich 10% betragen soll.
Dem ist aber leider nicht so! Wahr ist laut BGB § 971 wie folgt:
Der Finderlohn beträgt 5% bis zu einer Höhe von 500 Euro des Sachwertes, von allem was über diesem Wert liegt sogar nur noch 3%.
Finden Sie also eine Brieftasche mit 1000 Euro, bekommen Sie von 500 Euro 25 Euro, von den verbleibenden 500 Euro nur 15 Euro. Zusammengerechnet sind das gerade mal 40 Euro - mehr leider nicht, und das sind in diesem Fall 4%! Je höher der Wert des Fundes, je niedriger der prozentuale Finderlohn.
Mit plötzlich reich werden ist also nix.
Wer Nachbars Fiffi wiederfindet oder die Mietze, bekommt sogar nur 3% von dem, was diese Tierchen wert sind.
Dem ist aber leider nicht so! Wahr ist laut BGB § 971 wie folgt:
Der Finderlohn beträgt 5% bis zu einer Höhe von 500 Euro des Sachwertes, von allem was über diesem Wert liegt sogar nur noch 3%.
Finden Sie also eine Brieftasche mit 1000 Euro, bekommen Sie von 500 Euro 25 Euro, von den verbleibenden 500 Euro nur 15 Euro. Zusammengerechnet sind das gerade mal 40 Euro - mehr leider nicht, und das sind in diesem Fall 4%! Je höher der Wert des Fundes, je niedriger der prozentuale Finderlohn.
Mit plötzlich reich werden ist also nix.
Wer Nachbars Fiffi wiederfindet oder die Mietze, bekommt sogar nur 3% von dem, was diese Tierchen wert sind.
