Dienstag, 20. oktober 2009
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Ich bin guter Dinge, dass der Bundesgerichtshof sich von der Rumschlawinerei der
verschiedenen Sozialgerichte und den faulen Ausreden unserer Politiker nicht blenden lassen, und sich nur dem Grundgesetz verpflichtet fühlen wird.
Es geht bei der Überprüfung der Höhe der HartzIV-Bezüge allein darum, ob sie den Menschen ein Leben in "Würde" ermöglicht.
Man kann kein Sozialgesetz machen, dass sich nicht an unserem Grundgesetz orientiert, und das dann ignorieren.
Es ist den Richtern auch völlig schnuppe, wie unsere Regierung künftig HartzIV finanziert, und ich glaube, mittlerweile auch dem größten Teil der Bevölkerung.
Wer kriminellen Bänkern durchgehen lässt, dass sie ganze Staaten ruinieren und sie dennoch nicht dafür zur Verantwortung zieht, damit sie nach staatlichen Rettungsmaßnahmen in Milliardenhöhe gleich
wieder ihr RECHT auf hemmungslose Gier einfordern dürfen, der wird Arbeitslosen wohl kaum vermitteln können, dass sie weiterhin darben sollen.
Einen ganz hervorragenden Bericht zu der Aufgabe, die der Bundesgerichtshof jetzt zu stemmen hat, fand ich in der Stuttgarter
Zeitung (und dieses schwer arbeitende Paragraphenmännle bei
STOCK)

von madame federkiel
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veröffentlicht in: HartzIV-Spezial
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mfg alex
;o)