Post von der Bank bekommen? Viel Kleingedrucktes und keine Lust, die neuen AGBs zu lesen? Besser wäre es aber, denn obwohl wir nicht Ostern haben, sind in den neuen Geschäftsbedingungen so manche Eier - auch krumme - versteckt.
Das gilt nicht nur für Papier-Überweisungen, bei denen zukünftig nicht mehr wie bisher
die Namen und Kontonummern abgeglichen werden. Ein Zahlendreher und schwuppdiwupp sind die Mäuse im falschen Nest und kaum wiederzufinden!
Was Sie HIER finden, ist in Kurzform das Wesentliche was sich für den allgemeinen
Zahlungsverkehr geändert hat. Darauf weisen zur Zeit auch alle Medien hin.
Aber es gibt auch etwas, auf das wir nicht von den Medien mit der Nase gestoßen werden, das sehr seltsam anmutet, weil es sehr unterschiedliche Auslegungen zulässt. Das betrifft den Punkt:
Pfandrecht, Sicherungsabtretung
Kurzform des Wischi-Waschi-Textes: Im Punkt 21 der AGBs bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug, welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind.
Mit diesem unscheinbaren Punkt in den AGB´s erhält die BRD ein Stück Kontrolle über die Bank und deren Einlagen.
Sie kann nun über deren Gelder bestimmen, denn mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft.
Mit dem "abstrakten Pfandrecht" ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise hat sich die BRD, ein personell und institutionell sogenanntes volles Durchgriffsrecht gesichert.
Wenn die Staatsschulden zu drückend werden, ergäben sich da völlig neue Möglichkeiten der "Entschuld(ig)ung".
Naja, so neu auch wieder nicht, hat doch ein österreichischer Gast-Diktator auch schon mal auf diese Weise abgegriffen und die Sparschweine des gemeinen Sparers geleert.

Sonntag gehen wir zur Wahl (EHRENSACHE!), aber noch sind viele Fragen offen. Nicht nur die, in welchen Kästchen wir unsere Kreuzchen machen sollen und wer wohl mit wem was nach der
Wahl....?
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