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Rat-Tat-Tipps, Informationen

Dienstag, 17. november 2009
Jugend ist nicht ein Lebensabschnitt,
sie ist ein Geisteszustand.
Sie ist Schwung des Willens,
Regsamkeit der Phantasie,
Stärke der Gefühle,
Sieg des Mutes über die Feigheit,
Triumph der Abenteuerlust über die Trägheit.

Niemand wird alt, weil er eine Anzahl Jahre hinter sich gebracht hat.
Man wird nur alt,
wenn man seinen Ideen Lebewohl sagt.
Mit den Jahren runzelt die Haut,
mit Verzicht auf Begeisterung aber runzelt die Seele.

Du bist so jung wie Deine Zuversicht,
so alt wie Deine Zweifel.
So jung wie Dein Selbstvertrauen,
so alt wie Deine Furcht.
So jung wie Deine Hoffnungen,
so alt wie Deine Verzagtheit.

Solange die Botschaften der Schönheit,
Freude, Kühnheit, Grösse
Dein Herz erreichen, solange bist Du jung.
Albert Schweitzer...oder doch Marc Aurel?

Madame Federkiel's Rezept für jugendliche Frische heißt:
selber leben, statt leben lassen
das Leben gibt's nicht "auf Probe"

...und gegen Falten hilft Schokolade.....
von madame federkiel
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Montag, 16. november 2009

Am 16. November 1995 haben 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO eine Erklärung zu den Prinzipien der Toleranz verabschiedet. „... Denn Toleranz ist (...) eine notwendige Voraussetzung für den Frieden und für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung aller Völker“, heißt es in der Erklärung. Seitdem gilt der heutige Tag als Welttag der Toleranz.


Der Internationale Tag der Toleranz soll Problembewusstsein in der Öffentlichkeit wecken und auch die Gefahren der Intoleranz deutlich machen. Doch was ist Toleranz eigentlich?


Anders als wir es leider immer noch in unserem Nokixel-Lexikon finden, bedeutet Toleranz lange schon nicht mehr „etwas dulden, zulassen, gelten lassen“, abgleitet aus dem lateinischen tolerare = „ertragen, erdulden“, es schließt auch Großzügigkeit, Rücksichtnahme und Aufgeschlossenheit ein.


In Artikel 1 der UNESCO*-Erklärung steht über die Bedeutung von Toleranz (hier ein Auszug):


1.1 Toleranz bedeutet Respekt, Akzeptanz und Anerkennung der Kulturen unserer Welt, unserer Ausdrucksformen und Gestaltungsweisen unseres Menschseins in all ihrem Reichtum und ihrer Vielfalt. Gefördert wird sie durch Wissen, Offenheit, Kommunikation und durch Freiheit des Denkens, der Gewissensentscheidung und des Glaubens.


1.2 Toleranz ist nicht gleichbedeutend mit Nachgeben, Herablassung oder Nachsicht. Toleranz ist vor allem eine aktive Einstellung, die sich stützt auf die Anerkennung der allgemeingültigen Menschenrechte und Grundfreiheiten anderer.


1.3 Toleranz ist der Schlussstein, der die Menschenrechte, den Pluralismus (= das gleichzeitige Vorhandensein verschiedener Interessen, Ansichten und Lebensstile), die Demokratie und den Rechtsstaat zusammenhält.


1.4 In Übereinstimmung mit der Achtung der Menschenrechte bedeutet praktizierte Toleranz weder das Tolerieren sozialen Unrechts noch die Aufgabe oder Schwächung der eigenen Überzeugungen. Sie bedeutet für jeden einzelnen Freiheit der Wahl seiner Überzeugungen, aber gleichzeitig auch Anerkennung der gleichen Wahlfreiheit für die anderen. Toleranz bedeutet die Anerkennung der Tatsache, dass alle Menschen, natürlich mit allen Unterschieden ihrer Erscheinungsform, Situation, Sprache, Verhaltensweisen und Werte, das Recht haben, in Frieden zu leben und so zu bleiben, wie sie sind. Dazu gehört auch, dass die eigenen Ansichten anderen nicht aufgezwungen werden dürfen.

Quelle: *UNESCO (= United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, zu deutsch: Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur)

von madame federkiel
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Samstag, 31. oktober 2009

Post von der Bank bekommen? Viel Kleingedrucktes und keine Lust, die neuen AGBs zu lesen? Besser wäre es aber, denn obwohl wir nicht Ostern haben,  sind in den neuen Geschäftsbedingungen so manche Eier - auch krumme  - versteckt.

Das gilt nicht nur für Papier-Überweisungen, bei denen zukünftig nicht mehr wie bisher die Namen und Kontonummern abgeglichen werden. Ein Zahlendreher und schwuppdiwupp sind die Mäuse im falschen Nest und kaum wiederzufinden!
Was Sie HIER finden, ist in Kurzform das Wesentliche was sich für den allgemeinen Zahlungsverkehr geändert hat. Darauf weisen zur Zeit auch alle Medien hin.

Aber es gibt auch etwas, auf das wir nicht von den Medien mit der Nase gestoßen werden, das sehr seltsam anmutet, weil es sehr unterschiedliche Auslegungen zulässt. Das betrifft den Punkt:

Pfandrecht, Sicherungsabtretung


Kurzform des Wischi-Waschi-Textes: Im Punkt 21 der AGBs bei den Sparkassen bleibt dieses Pfandrecht ohne konkreten Bezug, welcher Art die Gründe und der Zweck für das Pfandrecht sind.
Mit diesem unscheinbaren Punkt in den AGB´s erhält die BRD ein Stück Kontrolle über die Bank und deren Einlagen.
Sie kann nun über deren Gelder bestimmen, denn mit dem Einordnen auf deutsches Recht übernimmt die BRD die Kontrolle über die Bank und deren Einlagen, weil diese sich dem deutschen Recht unterwirft.
Mit dem "abstrakten Pfandrecht" ohne Zweckbestimmungserklärung wird die Bank wiederum Herr über die Vermögen ihrer Kunden. Auf diese Weise hat sich die BRD, ein personell und institutionell sogenanntes volles Durchgriffsrecht gesichert.

Wenn die Staatsschulden zu drückend werden, ergäben sich da völlig neue Möglichkeiten der "Entschuld(ig)ung".

Naja, so neu auch wieder nicht, hat doch ein österreichischer Gast-Diktator auch schon mal auf diese Weise abgegriffen und die Sparschweine des gemeinen Sparers geleert.


von madame federkiel
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Montag, 19. oktober 2009

Wir haben schon viele "richtige Grippen" überstanden, ohne dass die halbe Republik verstorben ist. Diese Grippe - so sie denn zur Welle wird - scheint nicht gefährlicher zu sein, als diejenigen, die wir seit Jahrzehnten aus Asien geliefert bekommen.
Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, bei dieser Grippe-Variante von Pandemie zu reden.

Was es jetzt aber gewiss gibt, ist ein gesundes Mißtrauen gegen den Impfstoff, den man und angedeihen lassen möchte.

Für Regierungsbeamte gibt es  einen "harmlosen" Imfstoff
aus den USA gegen die Schweinegrippe. Die Bundeswehr will den  jetzt auch für ihre Leute  haben! Und wir?

Für's "Dumme Volk" gibt's die volle Dröhnung, die zwei "Verstärker" enthält, die in Amiland wegen ihrer eventuellen, sehr bösartigen Nebenwirkungen nicht mehr bei Impfstoffen verwendet werden.

Ich finde, dass man sich sehr überlegen sollte, ob man das Versuchskaninchen für diesen dubiosen Impfstoff abgibt, denn alle deutschen Schweinegrippe-Impfstoffe, einschl. Pandemrix enthalten:


1.) Squalen, ein sehr gefährliches Adjuvans (wirkungsverstärkender Hilfsstoff), zu dem der Vizepräsident der Bundesärztekammer Dr. Montgomery sagt, er wolle niemanden Angst machen, aber das Adjuvans sei nicht ausreichend getestet.
Squalen kann Autoimmunität induzieren. Autoimmunkrankheiten von Organen wie Herz, Lunge, Nieren enden auch heute letztendlich immer tödlich, sie sind unheilbar.
Squalen steht wissenschaftlich in dringendem Verdacht, Mitursache oder sogar Ursache des "gulf war-syndromes" zu sein.
Squalen induziert anti-squalen-Antikörper und als Konsequenz einer Impfung mit einem Impfstoff, der Squalen enthält, kann es zur Bildung von Anti-Squalen-Antikörpern kommen, die eng mit der Pathologie des Golf-Krieg-Syndroms assoziiert sind.

In allen deutschen Schweinegrippe-Impfstoffen ist Squalen, aber nicht in den amerikanischen, dort ist durch die FDA eine kritische Haltung zu Squalen.

2.) Thiomersal = Thimerosal, ein extrem toxisches und krebserregendes Konservierungsmittel, das zu 49,6 % aus Quecksilber besteht, ist in allen deutschen Schweinegrippe-Impfstoffen.
Quecksilber ist das giftigste nicht-radioaktive Element der Welt und schon in sehr geringen Mengen giftig.

Dieses giftigste nichtradioaktive Element der Welt ( es gibt kein giftigeres nichtradioaktives Element!) ist das zentrale Atom im Thiomersal-Molekül.
Thiomersal sollte eigentlich ab 2004 in Impfstoffen nicht mehr verwendet werden, ist aber leider in allen in Deutschland zur Injektion vorgesehenen Schweinegrippe-Impfstoffen enthalten und ist zu 5 Mikrogramm in Pandemrix, dem Schweinegrippe-Impfstoff, der staatlich empfohlen der Bevölkerung in Kürze gegeben werden soll. Bei 2 Impfen sind es schon 2 x 5 = 10 Mikrogramm Thiomersal.

Der Verdacht liegt nahe, dass der Hersteller ein großes Geschäft wittert und deshalb die Erfahrungen der amerikanischen Wissenschaftler mit Sqalen und Thiomersal einfach außer Acht gelassen hat.

Selbstverständlich ist es reiner Zufall, dass man für unsere Regierung schon vorher den Amerikanische Impfstoff, der diese dubiosen Bestandteile nicht enthält, bestellt hat (warum eigentlich NUR für die?) und unsere Regierung jetzt das  Problem hat, es auch abnehmen zu  müssen, obwohl man es gar nicht will (wer's glaubt, wird selig).

Da drängt sich einem schon wieder die Frage auf, was will eine Regierung ohne Volk.... wenns denn schiefgeht?

Fest steht, dass der deutsche Impfstoff nicht ausreichend auf die Nebenwirkungen von Sqaulen und Thiomersal geprüft werden konnte, weil die Zeit dazu viel zu kurz war.

Ich lehne für mich die Schweinegrippe ab - und damit auch die Impfung.


von madame federkiel
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Sonntag, 18. oktober 2009

Wo es sich am Besten lebt, kann man sich HIER anschauen.


Und wie es in Deutschland und "dem Rest der Welt" damit aussieht, das sieht man HIER


Aber wirklich schön sieht man es nur in dieser Bildfolge  HIER



von madame federkiel
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Samstag, 26. september 2009

 

Ihre Landeslisten stellen die zur Wahl gemeldeten Parteien vorab in Landesparteitagen oder Delegiertenversammlungen für die Bundesländer auf. Darauf stehen die Kandidaten, die als Abgeordnete in den Bundestag ziehen sollen.

Wer ganz oben steht, hat die meisten Chancen, einen Sitz im Bundestag zu besetzen. Seine Partei hält sie oder ihn als Bundestagsabgeordnete/r für besonders geeignet.

299 Bundestagsmandate fallen auf die Bewerber der Landeslisten.

Stehen einer Partei in einem Bundsland nach der Wahl 10 Sitze im Bundestag zu (ausschlaggebend ist die Zweitstimme), und hat sie über die Erststimme 6 Direktmandate erhalten, kommen nur die ersten 4 Personen auf der Landesliste als Abgeordnete in den Bundestag.
Hintere Ränge rücken dann nach, wenn einer oder mehrere der ersten 4 gleichzeitig auch über das Direktmandat in den Bundestag gewählt werden.

Beim Bundeswahlleiter erhalten Sie nähere Informationen über die 3.556 Kandidaten, die sich für ein Bundestagsmandat bewerben.

Und wer jetzt immer noch im Dunkeln tappt und nicht weiß, wem er morgen seine Stimme geben soll, der kann "seinen" Abgeordneten noch einmalbei "Abgeordetenwatch" HIER auf den Zahn fühlen.

Und dann geht es morgen auf jeden Fall zum Wählen ab in ihr "Wahllokal"! Ich gehe auch zum Wählen, das ist Ehrensache! Vielleicht treffen wir uns da...?
von madame federkiel
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Donnerstag, 24. september 2009

Den Bundestag wählen die Deutschen nach einem Misch-System aus Verhältnis- und Mehrheitswahl, der sogenannten personalisierten Verhältniswahl.
Die Basis bei der Bundestagswahl bildet das Verhältniswahlrecht. Es wird durch Bestandteile des Mehrheitswahlrechts ergänzt. So werden die Vorteile beider Systeme ausgeschöpft und Nachteile minimiert.

Beim reinen Verhältniswahlrecht würden nur die Parteien mit den Listen ihrer Kandidaten zur Wahl stehen (so wie es bei uns in der rechten Spalte des Wahlzettels zur Zweitstimme der Fall ist).

Beim reinen Mehrheitswahlrecht werden einzelne Kandidaten gewählt (so wie es bei uns in der linken Spalte des Wahlzettels zur Erststimme der Fall ist). Wer die meisten Stimmen auf sich vereint, gewinnt die Wahl.

In Deutschland ist für das Kräfteverhältnis im Bundestag jedoch die Zweitstimme entscheidend.

Das Verhältnis der gewonnenen Zweitstimmen wurde bisher nach dem sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahren berechnet. Das berücksichtigte auch die kleineren Parteien möglichst proportional zu ihrer Stärke.
In diesem Jahr wird jedoch erstmals das Verfahren nach Sainte-Lague/Schepers angewendet werden. Dies hatte der Bundestag am 17. März 2008 beschlossen, um mögliche Paradoxien* des bisherigen Berechnungsverfahrens zu vermeiden.

Die Mandate, die einer Partei gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, erhalten zunächst die Kandidaten, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigen konnten. Der Rest wird der Reihe nach an die Kandidaten auf der Landesliste verteilt.
(Quelle: Bundestag)

*Paradoxien bedeutet im Fall des Hare/Niemeyer-Verfahrens, dass Parteien unter bestimmten Voraussetzungen/Wahlergebnissen Sitze verlieren oder gewinnen konnten. Und das wiederum verträgt sich nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz der Bundestagswahlen, nach dem jede Stimme das gleiche Gewicht hat.
von madame federkiel
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Mittwoch, 23. september 2009
Die 5-Prozent-Klausel ist ganz eng mit der deutschen Geschichte verknüpft und zählt deshalb zu den Säulen des deutschen Wahlsystems.


Während der Weimarer Republik kam es zur Zersplitterung der Parteienlandschaft. Das begünstigte den Aufstieg Hitlers und der Nationalsozialisten.

Da es nie wieder soweit kommen sollte, wollten die Verfassungsväter der Bundesrepublik eine solche Parteienzersplitterung erst gar nicht entstehen lassen. Die 5-Prozent-Klausel war die Lösung.
„Tatsächlich hat diese Regelung nicht nur für den Deutschen Bundestag, sondern auch auf der Ebene der Länder stabile politische Verhältnisse geschaffen und so die Funktionsfähigkeit der Parlamente und damit des demokratischen Staatswesens gesichert“, steht in einer Broschüre des Deutschen Bundestags, „Stichwort Wahlen“.


Heute verhält es sich mit der 5-Prozent-Sperrklausel so, dass eine Partei im gesamten Bundesgebiet 5 Prozent der Stimmen erzielen muss, um Bundestagsmandate zu erhalten (ausgenommen sind Parteien mit mindestens 3 Direktmandaten über die Erststimme).

In den Anfangsjahren des Bundestages waren die Sperrklauseln noch niedriger: Bis 1953 mussten die Parteien für den Einzug in den Bundestag nur in einem Bundesland und nicht auf nationaler Ebene 5 Prozent der Stimmen erreichen, und bis 1956 reichte für den Einzug ein Wahlkreismandat.


Die in Deutschland übliche 5-Prozent-Sperrklausel bei den Wahlen hat sich so bewährt, dass andere Länder sie bereits ebenfalls übernommen haben.

Quelle: Deutscher Bundestag, „Stichwort Wahlen. Grundpfeiler der Demokratie“, 2009
von madame federkiel
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Dienstag, 22. september 2009

Sonntag gehen wir zur Wahl (EHRENSACHE!), aber noch sind viele Fragen offen. Nicht nur die, in welchen Kästchen wir unsere Kreuzchen machen sollen und wer wohl mit wem was nach der Wahl....?

Da wäre z. B. die Frage, was die fünf Wahlrechtsgrundsätze sind?

Damit wir also nicht dumm wie Schafe  zur Wahl gehen, gibt es jetzt Nachhilfe.

In Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes steht: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Allgemein bedeutet: Es darf grundsätzlich jeder wählen gehen, der deutscher Staatsbürger ist und das achtzehnte Lebensjahr bis zum Wahltag vollendet hat – unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Religion, seines Berufes oder sonstiger Kriterien.

Unmittelbar bedeutet: Wir wählen unsere Abgeordneten direkt und nicht über eine zwischengeschaltete Instanz, wie es zum Beispiel die Wahlmänner in den USA sind.

Frei bedeutet: Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, welche Partei oder Kandidaten er oder sie wählt. Deshalb darf niemand Drittes die Wähler/innen unter Druck setzen oder in ihrer Entscheidung beeinflussen.

Gleich bedeutet: Jede gültige Stimme hat das gleiche Gewicht, egal von wem sie abgegeben wurde. Bestimmte Stimmen anders zu gewichten aufgrund von irgendwelchen Kriterien wäre unzulässig. Einzige Ausnahme: Wer sein Kreuz bei einer Partei macht, die am Ende die 5-Prozent-Hürde nicht erreicht, dessen Stimme fällt faktisch bei der Zusammensetzung des Bundestags nicht ins Gewicht.

Geheim bedeutet: Die Voraussetzungen in jedem Wahllokal müssen gegeben sein, dass niemand sehen kann, was ein anderer ankreuzt. Deshalb gibt es die Wahlkabinen, unter denen höchstens die Beine hervorschauen, und die Wahlzettel werden gefaltet, bevor sie in der Urne landen. So kann niemand von anderen abschauen und sich beeinflussen lassen. Und es ist gewährleistet, dass jeder angstfrei wählen kann, was er will. 
(
Gefunden beim Orgenda-Verlag)

So, das hätten wir! Morgen gibt's die zweite Lektion!



von madame federkiel
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Freitag, 18. september 2009


Unter wahlinfo2009.de finden Sie einen Test zur Bundestagswahl 2009.

Sie sollen nach der Angabe Ihrer Adressdaten eine Auswertung des Tests sowie weitere Informationen zur Bundestagswahl am 27. September bekommen.

Allerdings ist nur in der mit Sternchen gekennzeichneten Fußzeile der Anmeldeseite zu lesen, dass Sie sich nach der Beantwortung einiger Fragen zur Wahl mit der Absendung des Formulars den Preis von 60 Euro für die Wahlinformationen zahlen sollen.


Davor warnt nun der Verbraucherschutz Hessen, denn das kostenpflichtige Angebot ist nicht ausreichend gekennzeichnet. Die Verbraucherzentrale Hessen rät Ihnen, bei Erhalt einer Rechnung von diesem Angebot nicht zu zahlen. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie
HIER

Die Schadenshöhe der Internetabzocker geht bereits in Millionenhöhe und die Anbieterin der Wahlinfo Belleros Premium Media LTD mit Firmensitz in Großbritannien und Zweigniederlassung in Hamburg mischt dabei kräftig mit.

Wirklich kostenlose Informationen zur Wahl erhält man beispielsweise über den WahlOMat
von madame federkiel
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