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HartzIV-Spezial

Dienstag, 20. oktober 2009 2 20 /10 /2009 22:11
Ich bin guter Dinge, dass der Bundesgerichtshof sich von der Rumschlawinerei der verschiedenen Sozialgerichte und den faulen Ausreden unserer Politiker nicht blenden lassen, und sich nur dem Grundgesetz verpflichtet fühlen wird.

Es geht bei der Überprüfung der Höhe der HartzIV-Bezüge allein darum, ob sie den Menschen ein Leben in "Würde" ermöglicht.

Man kann kein Sozialgesetz machen, dass sich nicht an unserem Grundgesetz orientiert, und das dann ignorieren.
Es ist den Richtern auch völlig schnuppe, wie unsere Regierung künftig HartzIV finanziert, und ich glaube, mittlerweile auch dem größten Teil der Bevölkerung.

Wer kriminellen Bänkern durchgehen lässt, dass sie ganze Staaten ruinieren und sie dennoch nicht dafür zur Verantwortung zieht, damit sie nach staatlichen Rettungsmaßnahmen in Milliardenhöhe gleich wieder ihr RECHT auf hemmungslose Gier einfordern dürfen, der wird Arbeitslosen wohl kaum vermitteln können, dass sie weiterhin darben sollen.

Einen ganz hervorragenden Bericht zu der Aufgabe, die der Bundesgerichtshof jetzt zu stemmen hat, fand ich in der
Stuttgarter Zeitung 
(und dieses schwer arbeitende Paragraphenmännle bei STOCK
)

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Donnerstag, 18. juni 2009 4 18 /06 /2009 13:57

Vor kurzem stellte der Paritätische Gesamtverband erstmals einen Armutsatlas für Deutschland vor. Demnach leben in Ostdeutschland, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt, die meisten Armen, gemessen am durchschnittlichen nationalen Einkommen.

Wer ist eigentlich der Paritätische Gesamtverband, und was bedeutet paritätisch?


Das Adjektiv paritätisch bedeutet „gleichwertig, gleichgestellt“.
Es leitet sich ab aus dem lateinischen Wort für Gleichheit, paritas. Ab dem 17. Jahrhundert wurde der Begriff „Parität“ im Deutschen geläufig. Im Etymologischen Wörterbuch des Deutschen (dtv 1993) steht hierzu: „Anfangs meist bezogen auf das ausgewogene Verhältnis der Konfessionen und die Rechte ihrer Angehörigen.“

Nun zum Paritätischen Gesamtverband, auch Paritätischer Wohlfahrtsverband: In ihm vereinigen sich gemeinnützige Wohlfahrtseinrichtungen, wie z. B. der Weiße Ring, die Deutsche Krebshilfe oder die SOS-Kinderdörfer. Sie machen sich für diejenigen Menschen stark, die in der Gesellschaft benachteiligt sind, wie zum Beispiel Arme, Kranke oder Schwache.

Hier kommt die Parität, die Gleichwertigkeit aller Menschen, ins Spiel. Denn jeder verdient den gleichen Respekt und die gleichen Möglichkeiten. Nach diesem Selbstverständnis sind auch die Vereine und Verbände im Paritätischen Gesamtverband gleichwertig.

Diese Information fand ich beim Orgenda-Verlag


Es ist schon so etwas mit der "Würde des Menschen" - der Staat würde ja gerne....aber es gebricht ihm an Wirklichkeitsnähe und Bezug zu den Menschen.

Oben im Olymp wird die Luft halt dünner und das Denken fällt schwerer....! Schade eigentlich; mit so viel Geld (ETAT) ließe sich so viel Sinnvolles machen.

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Mittwoch, 13. mai 2009 3 13 /05 /2009 21:16

Eine Klägerin behauptete, dass ein Teil ihres "Vermögens", welches ihren Vermögensfreibetrag mit 1200 Euro überstieg, ihrer Tochter gehören würde.  Das Geld wäre von Verwandten zur Geburt ihrer Tochter geschenkt worden. Der heute Vierjährigen würde ebenfalls ein Freibetrag zustehen.


Das Jobcenter hatte der Frau und ihrer Tochter
keine "Hartz-IV"-Leistungen bewilligt.
Das oberste Sozialgericht entschied nun, dass lediglich der Freibetrag der Mutter zu berücksichtigen sei, da das Geld allein auf dem Sparbuch der Mutter liege.
(Az.: B 4 AS 79/08 R).


Dabei fiel mir so nebenbei auf, dass der Vermögensfreibetrag pro Lebensjahr eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers innerhalb der letzten zwei Jahre klammheimlich von 200 Euro pro abgeschlossenem Lebensjahr auf 150 Euro "geschrumpft" wurde.

Hier noch einmal die Fakten:
Minderjährige Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen derzeit höchstens ein "Vermögen" von 3100 Euro besitzen. Erwachsenen  150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber auch 3100 Euro???
Wenn nicht, wer gibt es ihnen dann?
Hinzu kommen Freibeträge für die Altersvorsorge.

Aber Vorsicht! Sowie Schluss ist mit Arbeitslosengeld, und Grundsicherungsrente (auch ergänzend) bezogen wird, schrumpft der Freibetrag auf lumpige 3000 Euro insgesamt, damit keiner übermütig wird.
Da bleibt dann nur noch  Billiggebiss und Opa's Hörtrichter statt Hörgerät.

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Donnerstag, 7. mai 2009 4 07 /05 /2009 22:09

Kücheneinrichtung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Donnerstag (7. Mai) mit mehreren Urteilen die Rechte von "Hartz-IV"-Empfängern bei den Unterkunftskosten gestärkt. Die Kasseler Richter entschieden, dass ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen ist. Sie gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt.
Mehr
HIER


Lebensversicherungen
Ältere Arbeitslose müssen ihre Lebensversicherungen nicht in jedem Fall versilbern, bevor sie "Hartz-IV"-Leistungen bekommen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Donnerstag (7. Mai) haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine solche Verwertung der privaten Altersvorsorge als "besondere Härte" auszuschließen ist (Az.: B 14 AS 35/08 R).

Mehr HIER

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Donnerstag, 23. april 2009 4 23 /04 /2009 21:31

Zusammenleben mit Verwandten ist noch kein gemeinsames Wirtschaften!

Erwachsene HartzIV-Empfänger dürfen nicht die Leistungen gekürzt werden, nur weil sie mit Verwandten unter einem Dach zusammem leben.
Aus dem gemeinsamen Wohnen könne nicht automatisch auf gemeinsames Wirtschaften geschlossen werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Donnerstag (23. April) veröffentlichten Urteil (Az.: B 14 AS 6/08 R). Die Jobcenter müssten vielmehr nachweisen, dass die Arbeitslosen tatsächlich in einer Haushaltsgemeinschaft leben und "aus einem Topf" wirtschaften. Anders als bei der früheren Sozialhilfe liege die Beweislast seit Einführung des Arbeitslosengelds II nicht mehr bei den Hilfeempfängern.


Mehr dazu HIER Nun haben ARGE Spione arg viel zu tun!

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Mittwoch, 8. april 2009 3 08 /04 /2009 15:20
Am Dienstag ließ uns der Politikwissenschaftler Franz Walter an seinen Erkenntnissen über "die kleinen Leute" im SPIEGEL-ONLINE teilhaben. Unter dem Titel:
unterstellt er der Unterschicht, dass sie den Überblick verloren hat und nicht mehr weiß, wohin uns die Politik führt.

Madame Federkiel meint dazu: Völlige Fehlinterpretation einer Verhaltensweise von Menschen, die leider sehr deutlich sehen, wohin der Zug fährt, aber momentan keinen Weg sehen, wie sie ihn aufhalten und umlenken könnten.

Zum Glück hat das auch der Autor Gabor Steingart so gesehen. In seinem heutigen Artikel

spricht er mir nicht nur aus dem Herzen, sondern versucht auch, den Prof. Walter aus seinem Elfenbeinturm herab in die Wirklichkeit zu führen, denn merke:

"Das Volk versteht das meiste falsch,
aber es fühlt das meiste richtig"
Kurt Tucholsky

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Montag, 6. april 2009 1 06 /04 /2009 22:18

Nachdem  einem HartzIV-Empfänger die erbettelten Groschen vom Amt als VERDIENST gegengerechnet wurden, scheint es mir sinnvoll, die wichtigsten Informationen für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen und Grundsicherungsempfänger in Kurzform zu veröffentlichen.
Dafür gibt es bei mir jetzt die Rubrik "HartzIV-Spezial"


Ein Arbeitsloser/Grundsicherungsempfänger hat den Anspruch auf folgende Leistungen:

Die Wohnungskosten incl. aller Umlagen und Heizung werden in angemessener Größe in Höhe des Mittelwertes des Mietenspiegels von der Arge bezahlt.


Dazu erhält der Haushaltsvorstand z.Zt. 358 Euro für den gesamten Lebensunterhalt einschließlich Strom, Telefon, Bekleidung, Fahrgeld, Praxisgebühr u.s.w. und allen Anschaffungen. Familienmitglieder hingegen erhalten weniger- Kinder sogar so wenig, dass eine ausreichende Ernährung und Bekleidung unmöglich ist.

Amtliche Aufschlüsselung dieser horrenden Summe: HIER
Aktuelle Informationen dazu auch
HIER


Viele HartzIV-Grundsicherungsempfänger wissen nicht, dass sie bei der Antragstellung bei der ARGE auch einen Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren GEZ stellen können - auch die, die nur ergänzend Geld von der ARGE bekommen. Diese Anträge hat die Arge vorrätig und muss sie abstempeln.


Dennoch ist eine vernünftige Ernährung und auch die Pflege sozialer Kontakte mit dem, was ein HartzIV-Empfänger zur Verfügung hat, nur schwer möglich.

Wer das bezweifelt,  dem empfehle ich den Selbstversuch!


Noch dazu soll er sich um einen Arbeitsplatz bemühen, was auch Geld kostet; allein um ständig Job-Anzeigen lesen zu können, muss man erst einmal an sie rankommen - Zeitungen sind teurer, als der im Budget vorgesehene Posten. Ganz abgesehen von Unterlagenerstellung, Porto, Fahrt zu Vorstellungsgesprächen etc.


So versuchen viele HartzIV-Empfänger, sich etwas dazuzuverdienen.

Jeder HartzIV-Empfänger hat einen Freibetrag von 100 Euro, den er zusätzlich verdienen und behalten darf. Von allen Einnahmen, die darüber liegen darf er bis zu einer Obergrenze von 500 €  brutto 20% des Bruttoeinkommens zusätzlich behalten. Von allem was über 500 € brutto liegt bis zu 800 €, darf er 10% behalten.

Beispiel: Wenn er 800 € dazu verdient, darf er  100 €,

zuzüglich 20% von den verbleibenden 400 € =    80 €
zuzüglich 10% von den restlichen 300 € =           30 €
zu seinen normalen Bezügen behalten, d.h.        210 €, der restliche Verdienst von 590 €  wird den Bezügen gegengerechnet.

Deshalb lohnt es sich immer, auch noch so kleine Jobs anzunehmen, da sie meistens besser bezahlt sind, als die 1-Euro-Jobs.


Für Grundsicherungsempfänger die nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (z.B. Rentner) sieht die Lage etwas düsterer aus; ihnen steht kein fester Freibetrag zur Verfügung und sie dürfen nur 30% von allem, was sie dazuverdienen, behalten.


Was auch noch von Interesse ist:

Vermögen darf ein Arbeitsloser im Werte von ALT 200/ NEU 150 € pro abgeschlossenem Lebensjahr haben.

Ein Grundsicherungsempfänger der nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (z.B. Rentner) hingegen, darf nur noch 3000 €  Rücklagen insgesamt haben.
Denn merke, wenn du alt und krank bist, nichts mehr hinzuverdienen kannst, sollst du das auch richtig zu spüren bekommen.
Soviel zu unserem Sozialstaat.


Informationen zu allen Fragen bezüglich HartzIV und Grundsicherung gibt es bei

tacheles-sozialhilfe


Was nun den Bettler betrifft, dem eine übereifrige Beamtin seine bei Sturm und Kälte zusammengebettelten Groschen wieder abnehmen wollte, so ergibt sich die Frage, woher sie eine Berechtigung dazu ableitete?

 

Allein zum Hinweis darauf, dass er die erbettelte Summe beim Amt hätte melden müssen, ist sie berechtigt gewesen.

Wie jemand im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein Zusatzeinkommen  erlangt, ist allein seine Sache.
Laut Hinweis des Sozialministeriums soll es grundsätzlich bei freiwilligen Zuwendungen bis 50 € keine Kürzungen geben. Darüber hinausgehend würde in diesem Fall die oben erwähnte 30% Regelung für Grundsicherungsempfaänger zur Anwendung kommen, wenn man es denn darauf angelegt hat, Arme ihre Armut auch richtig spüren zu lassen! Geiz und Missgunst soll ja geil sein!


In vorliegenden Fall hat die Beamtin entweder ihre Inkompetenz demonstriert, oder durch ein Machtspielchen ihre unsoziale Haltung! Erbärmlich ist in diesem Fall nicht der Bettler!


Madame Federkiel unterscheidet übrigens sehr genau, zwischen aggressiven (oftmals jungen) Bettlern, und Menschen, denen es ganz bestimmt nicht leicht fällt, auf diese Weise zu etwas Geld zu kommen. Ich spende im Allgemeinen nicht Geld, sondern Lebensmittel.


Sobald sich irgendwelche Änderungen im Arbeitslosen- und Sozialhilferecht ergeben, werde ich darauf in dieser Rubrik aufmerksam machen!

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Mittwoch, 3. dezember 2008 3 03 /12 /2008 15:27

Zur Zeit werden alle möglichen und unmöglichen Ideen und Maßnahmen diskutiert, die der "armen Konjunktur" in unserem Lande wieder aufs Pferd helfen könnten.

Besonders der Mittelstand plädiert für eine Senkung der Mehrschweinsteuer.

Andere wollen die Wundertüte in Form eines Einkaufsgutscheines über alle Bürger ausleeren - einzulösen innerhalb von acht Wochen/drei Monaten!?


Glaubt irgendjemand, dass danach alles wieder gut ist?

Es werden noch weitere realitätsferne Vorschläge folgen, da bin ich mir sicher.


Warum ich nicht vom Erfolg der bisher angedachten Maßnahmen überzeugt bin, und dafür, dass man  von unüberlegten Schnellschüssen Abstand nehmen sollte, ist einfach erklärt?


Ich bin der Meinung, wenn der Staat schon so locker mit unseren Steuergeldern hantiert, sollte wenigstens die erwünschte Wirkung einigermaßen gesichert sein.

Bei den bisherigen Vorschlägen, bezweifele ich das.


Meiner Meinung nach wird kein Bürger, der ein gutes Einkommen hat, wegen ein bis zwei Prozent Mehrwertsteuerersparnis sein Wohnzimmer streichen lassen, wenn er das nicht sowieso getan hätte.

Mit seiner Kauflust ist es genauso.

Und bei denen, die sich nichts leisten können, ändert daran eine Mehrwertsteuersenkung auch nichts.


Effizient wäre ein Einkaufsgutschein für die 7 Mio. Menschen in diesem Land, die am Existenzminimum rumkrebsen.


Die würden natürlich umgehend die wichtigen Anschaffungen tätigen, auf die sie leider bisher verzichten mussten.

Man sollte den Einkaufsgutschein auf bestimmte Warengruppen  wie Bekleidung, Möbel, Elektrogeräte und Lebensmittel beschränken, damit kein Missbrauch damit betrieben werden kann.


Und damit die Gutscheinempfänger auch alle die wirklich wichtigen Dinge gut überlegt kaufen können, sollten sie IHREN Gutschein innerhalb eines halben Jahres anfordern und verbrauchen können; der Druck durch einen zu eng gesetzten Zeitrahmen würde die Menschen zu Fehlkäufen veranlassen.

Ich bin überzeugt davon, dass es unsere Wirtschaftskrise nicht eilig hat mit dem Verschwinden.
Diese Art Illusionspflege überlasse ich unseren Fachleuten aus Politik und Wirtschaft!
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Montag, 1. dezember 2008 1 01 /12 /2008 00:28

Höchste Zeit für Hartz IV-Empfänger in Hamburg einen Überprüfungsantrag des Leistungsbescheides über die KDU von Juli 2007 bis Oktober 2008 nach §44 SGB X  zu stellen.


Seit die ARGE ab Juli 2007 Die Nettomiete, orientiert am Mittelwert des Mietenspiegels, plus Umlagen zahlen muss, hat Hamburg beim Wassergeld getrickst. Da fast alle Haushalte eigene Wasseruhren haben und deshalb der Wasserverbrauch nicht mehr über den Vermieter abgerechnet wird, gestand man dem Haushaltsvorstand nur eine Pauschale von € 17 p.M. zu. Wer mehr verbrauchte, musste das aus seinem Haushaltsbudget berappen.
Damit ist jetzt Schluss, wie ich einer Information des Vereins
MIETER HELFEN MIETERN im Internet entnehmen konnte.

Juni 2008/  Von MIETER HELFEN MIETERN
Der Bundesrechnungshof hat die Praxis des bisherigen Pauschalisierungsverfahren für die Wasserkosten moniert. Aus diesem Grund wurde die Wasserkostenpauschale für SGB II-Leistungsberechtigte jetzt in Hamburg mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Wasserkosten werden nunmehr in tatsächlicher Höhe von der ARGE übernommen.

Günstig ist diese Neuregelung für alle diejenigen, die mit der Pauschale bislang nicht auskamen, da sie mehr als den Hamburger Durchschnitt (45 m3) verbrauchten. Marc Meyer, Jurist von Mieter helfen Mietern (MhM) rät diesen ALG II – Beziehern: „Verlangen Sie von Ihrer ARGE die sofortige Anwendung der neuen Weisungslage. Warten Sie nicht bis diese erst mit dem nächsten Weiterbewilligungsbescheid umgesetzt wird.“


Der ganze Text ist HIER nachzulesen !


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Samstag, 15. november 2008 6 15 /11 /2008 23:05

Ich bin irritiert!

Ich weiß ehrlich nicht, ob ich mich darüber freuen soll, dass die Sozialminister der Länder, die gerade bei uns in Hamburg getagt haben, die Bundesregierung zur Überprüfung der Regelsätze für Kinder von Grundsicherungsempfängern aufgefordert haben.

Sollen wir hier etwa "vorgeführt" werden?

Seit 2007 steht die Frage im Raum, wie der seltsame, völlig unrealistische und armselige Regelsatz berechnet worden ist, der den Bedarf vom Säugling bis zum pubertierenden Jugendlichen gleichermaßen abdecken soll - ein völlig unmögliches Unterfangen!?!

Die hessischen Sozialrichter haben jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, dass die geltenden Regelsätze für Kinder weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot zu vereinbaren sind.

Die Landesregierungen jedoch haben dem Bund gegenüber gerade die Bezahlung von Schulessen abgelehnt, und da fällt es ihren Sozialministern plötzlich auf, dass man von den bisherigen Regelsätzen Kinder weder vernünftig ernähren noch kleiden kann???

Dem Bund scheint das bisher auch egal zu sein, denn wie menschenverachtend der handelt, sieht man am Besten daran, dass unsere Familienministerin zwar das Geld für Familien mit Kindern erhöht, die ärmsten Kinder aber NICHT in diesen Genuss kommen, weil es den Bezügen der Grundsicherungsempfänger als Einkommen gegengerechnet wird.

Sinnvoller wäre dieses Geld sicher angelegt - und vor allem sichergestellt, dass es auch bei den bedürftigen Kindern ankommt - wenn alle Kinder in den Schulen ein warmes und gesundes Essen bekämen - dafür kann man sogar das Kindergeld insgesamt etwas kürzen.

Der immer weiter verbreitete Fehl- und Mangelernährung (auch der Fettsucht bei Kindern) würde damit effektiv entgegen gewirkt.

Ich halte nichts von der These des Wirtschaftswissenschaftlers und Direktors des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts der fordert, die "luxuriösen" Sozialleistungen zu senken, "damit der Druck auf die Arbeitslosen größer wird, um sie zur Arbeitsaufnahme zu bewegen".


Welche wissenschaftliche Erkenntnis dahinter steckt, den Druck auf HartzIV - Kinder zu erhöhen, erschließt sich mir nicht. Klar ist, dass ein knurrender Magen für 's Lernen bestimmt nicht gut ist.


Meine Frage:  WOFÜR eigentlich brauchen und bezahlen wir in den Ländern SOZIAL-Minister?
von madame federkiel - veröffentlicht in: HartzIV-Spezial - Community: Kultur-Schock
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