Nachdem einem HartzIV-Empfänger die erbettelten Groschen vom Amt als VERDIENST gegengerechnet
wurden, scheint es mir sinnvoll, die wichtigsten Informationen für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen und Grundsicherungsempfänger in Kurzform zu veröffentlichen.
Dafür gibt es bei mir jetzt die Rubrik "HartzIV-Spezial"
Ein Arbeitsloser/Grundsicherungsempfänger hat den Anspruch auf folgende
Leistungen:
Die Wohnungskosten incl. aller Umlagen und Heizung werden in angemessener Größe
in Höhe des Mittelwertes des Mietenspiegels von der Arge bezahlt.
Dazu erhält der Haushaltsvorstand z.Zt. 358 Euro für den gesamten Lebensunterhalt
einschließlich Strom, Telefon, Bekleidung, Fahrgeld, Praxisgebühr u.s.w. und allen Anschaffungen. Familienmitglieder hingegen erhalten weniger- Kinder sogar so wenig, dass eine ausreichende
Ernährung und Bekleidung unmöglich ist.
Amtliche Aufschlüsselung dieser horrenden Summe: HIER
Aktuelle Informationen dazu auch HIER
Viele HartzIV-Grundsicherungsempfänger wissen nicht, dass sie bei der Antragstellung bei der
ARGE auch einen Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren GEZ stellen können - auch die, die nur ergänzend Geld von der ARGE bekommen. Diese Anträge hat die Arge vorrätig und muss sie
abstempeln.
Dennoch ist eine vernünftige Ernährung und auch die Pflege sozialer Kontakte mit dem, was ein
HartzIV-Empfänger zur Verfügung hat, nur schwer möglich.
Wer das bezweifelt, dem empfehle ich den Selbstversuch!
Noch dazu soll er sich um einen Arbeitsplatz bemühen, was auch Geld kostet; allein um ständig
Job-Anzeigen lesen zu können, muss man erst einmal an sie rankommen - Zeitungen sind teurer, als der im Budget vorgesehene Posten. Ganz abgesehen von Unterlagenerstellung, Porto, Fahrt zu
Vorstellungsgesprächen etc.
So versuchen viele HartzIV-Empfänger, sich etwas dazuzuverdienen.
Jeder HartzIV-Empfänger hat einen Freibetrag von 100 Euro, den er zusätzlich verdienen und behalten darf. Von allen Einnahmen, die darüber liegen darf er bis zu einer Obergrenze von 500 € brutto 20% des
Bruttoeinkommens zusätzlich behalten. Von allem was über 500 € brutto liegt bis zu 800 €, darf er 10% behalten.
Beispiel: Wenn er 800 € dazu verdient, darf er 100 €,
zuzüglich 20% von den verbleibenden 400 € = 80 €
zuzüglich 10% von den restlichen 300 € = 30 €
zu seinen normalen Bezügen behalten, d.h. 210 €, der restliche Verdienst von 590 € wird den Bezügen gegengerechnet.
Deshalb lohnt es sich immer, auch noch so kleine Jobs anzunehmen, da sie meistens besser
bezahlt sind, als die 1-Euro-Jobs.
Für Grundsicherungsempfänger die nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (z.B.
Rentner) sieht die Lage etwas düsterer aus; ihnen steht kein fester Freibetrag zur Verfügung und sie dürfen nur 30% von allem, was sie dazuverdienen, behalten.
Was auch noch von Interesse ist:
Vermögen darf ein Arbeitsloser im Werte von ALT 200 € / NEU 150 € pro abgeschlossenem Lebensjahr haben.
Ein Grundsicherungsempfänger der nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (z.B.
Rentner) hingegen, darf nur noch 3000 € Rücklagen insgesamt haben.
Denn merke, wenn du alt und krank bist, nichts mehr hinzuverdienen kannst, sollst du das auch richtig zu spüren bekommen.
Soviel zu unserem Sozialstaat.
Informationen zu allen Fragen bezüglich HartzIV und Grundsicherung gibt es bei
tacheles-sozialhilfe
Was nun den Bettler betrifft, dem eine übereifrige Beamtin seine bei Sturm und Kälte
zusammengebettelten Groschen wieder abnehmen wollte, so ergibt sich die Frage, woher sie eine Berechtigung dazu ableitete?
Allein zum Hinweis darauf, dass er die erbettelte Summe beim Amt hätte melden müssen, ist
sie berechtigt gewesen.
Wie jemand im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein Zusatzeinkommen
erlangt, ist allein seine Sache.
Laut Hinweis des Sozialministeriums soll es grundsätzlich bei freiwilligen Zuwendungen bis 50 € keine Kürzungen geben. Darüber hinausgehend würde in
diesem Fall die oben erwähnte 30% Regelung für Grundsicherungsempfaänger zur Anwendung kommen, wenn man es denn darauf angelegt hat, Arme ihre Armut auch richtig spüren zu lassen! Geiz und
Missgunst soll ja geil sein!
In vorliegenden Fall hat die Beamtin entweder ihre Inkompetenz demonstriert, oder durch
ein Machtspielchen ihre unsoziale Haltung! Erbärmlich ist in diesem Fall nicht der Bettler!
Madame Federkiel unterscheidet übrigens sehr genau, zwischen aggressiven (oftmals jungen)
Bettlern, und Menschen, denen es ganz bestimmt nicht leicht fällt, auf diese Weise zu etwas Geld zu kommen. Ich spende im Allgemeinen nicht Geld, sondern Lebensmittel.
Sobald sich irgendwelche Änderungen im Arbeitslosen- und Sozialhilferecht ergeben, werde
ich darauf in dieser Rubrik aufmerksam machen!
Neueste Kommentare